Mindestmass und Meldepflicht in österreich

Mindestmass

In Österreich wird das Mindestmaß per Gesetz geregelt. Dieses Mindestmaß darf nicht unterschritten werden sollte aber für eine artgerechte Haltung überschritten werden.

Alle Informationen zu den geltenden Maßen sind in der 2. Tierhaltungsverordnung festgelegt.

Meldepflicht

In Österreich sind alle Reptilien und Amphibien innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. 

Dafür ist ein Formular auszufüllen.

 

  • Angaben zum Halter
  • Angaben zum Tier
  • Angaben zur Haltung
  • Herkunftsnachweis (Rechnung)
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Formular für die Meldung bei der BH
Meldung_von_Reptilien.pdf
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Erwerb

In Österreich wurde vor kurzem, der Verkauf und Erwerb, sowie das Verschenken von Tieren unter Privatpersonen verboten. Somit kann ein Tier nur mehr in einem Zoofachgeschäft, beim Züchter oder durch Vermittlung über ein Tierheim legal erworben werden.

Diese Information ist besonders wichtig im Hinblick auf die Meldung, da dafür ein Herkunftsnachweis nötig ist.


Thema: Zucht- Erwerb und Verkauf

Das Tierschutzgesetz wurde erst vor Kurzem bei uns in Österreich überarbeitet. So ist der Verkauf und das Anbieten von Tieren von Privatpersonen verboten.  Privatpersonen dürfen weder Tiere verkaufen noch verschenken.  Das bedeutet, dass nur registrierte Züchter, Zoofachgeschäfte und Tierschutzvereine die Erlaubnis haben ihre Tiere legal und öffentlich zu vermitteln. Dies ist im Hinblick auf die Reptilienhaltung sehr wichtig, da die Halter ihre Tiere nur bei der BH melden können insofern sie einen Herkunftsnachweis für das zu meldende Tier besitzen.

Für Privatpersonen bedeutet das, dass sie von einem Vermehren der Tieren aus rein rechtlichen Gründen absehen müssen, es sei denn sie lassen sich als offiziellen Züchter eintragen und kontrollieren.

Nachzulesen ist dies unter §8 Verkaufsverbot von Tieren in der 2. Tierhaltungsverordnung.

Abgesehen davon ist das Nachziehen von Reptilien zeit-, platz und kostenintensiv und bei der jetzigen Lage völlig überflüssig. Somit sollten durch eine Haltung entstandene Gelege immer entsorgt werden. Dafür legt man diese für 24 Stunden in den Tiefkühler und entsorgt sie anschließend.

Wo kann ich ein Tier Erwerben?

  • bei einem eingetragenen Züchter
  • im Zoofachgeschäft
  • über den Tierschutz
Anlaufstellen: Reptilienauffangstationen
Die Reptilienauffangstation München vermittelt auch Tiere weiter, wie an österreichische Zoos oder andere Organisationen in Österreich die Reptilien aufnehmen können.

Was Tun, Wenn ich Mein Tier nicht mehr halten kann?

Sollte der Fall eintreten, dass man sein vorhandenes Tier aus persönlichen Gründen nicht mehr halten kann, ist es das sinnvollste ein Tierheim oder eine Reptilienauffangstation zu kontaktieren. Diese können das Tier gegebenenfalls aufnehmen und weiter vermitteln. Zum Teil besteht auch die Möglichkeit, dass das Tierheim nur die Vermittlung übernimmt und das Tier solange bei einem bleiben kann, bis ein neues zu Hause gefunden wurde.

Quarantäne

Wichtig ist, dass egal wo das Tier erworben wurde, eine Quarantäne durchgeführt wird.

Quarantäne bedeutet, dass das Tier in einem gut zu reinigenden Terrarium (meist aus Glas) untergebracht wird, mit Zewa als Bodengrund und wenigen und gut zu reinigenden Dekoartikeln. Nach der Ankunft des Tieres ist es nötig, dass es von einem reptilienkundigen Tierarzt untersucht wird und eine Sammelkotprobe (das heißt von mehreren Tagen) auf Parasiten untersucht wird um diese gegeben Falls behandeln zu können. Erst wenn die Bartagame als gesund gilt und eine erneute Kotprobe untersucht wurde, darf sie in ihr neues Terrarium ziehen.

Auszug aus der 2. Tierhaltungsverordnung

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Andere Bartagmenarten- Mindestmass

Bei anderen oder kleineren Bartagamenarten, wie Pogona Henrylawsoni orientiert man sich nach der Größe des Tieres (von Kopf bis Schwanz gemessen) um das geltende Mindestmaß herauszufinden.

Beispiel:

Pogona Henrylawsoni werden 30 cm groß so liegt das Mindestmaß bei  0,8 m^2 und einer Höhe von 60 cm.

In Deutschland gelten andere Mindestmaße als in Österreich!